Mitwirkung in Heimen
Durch das Heimgesetz (HeimG) wird älteren Menschen sowie pflegebedürftigen
oder behinderten volljährigen Mitbürgern und MitbürgerInnen, die
in einem Heim leben, ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des
Heimbetriebs garantiert.
Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung
für die BewohnerInnen im Heim. Durch ihn wirken die BewohnerInnen
von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen,
Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Das Mitwirkungsrecht
betrifft aber auch Maßnahmen, die
der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers
dienen, sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den
Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen
Leistungen des Heims, deren Qualität und Preis trifft.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Heimgesetz (HeimG) sowie in der Verordnung über
die Mitwirkung der Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV).
Aufgaben des Heimbeirats nach der HeimMitwirkungsVerordnung
- Beantragung von Maßnahmen des Heimbetriebes, die den BewohnerInnen des Heims dienen, bei der Leitung oder dem Träger des Heims
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von BewohnerInnen und erforderlichenfalls Hinwirkung auf auf ihre Erledigung durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger de Einrichtung
- Förderung der Eingliederung der BewohnerInnen in dem Heim
- Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen zu
- Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für BewohnerInnen und der Heimordnung
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen
- Änderung der Entgelte des Heims
- Planung oder Durchführung von Veranstaltungen
- Alltags- und Freizeitgestaltung
- Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
- Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
- Zusammenschluss mit einem anderen Heim
- Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile
- umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims
- Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
- Leistungs-, Qualitäts- , Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
- Bestellung eines Wahlausschusses vor Ablauf der Amtszeit
- Durchführung von Bewohnerversammlungen und Abgabe von Tätigkeitsberichten
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
Bildung und Zusammensetzung des Heimbeirats
Der Heimbeirat wird von den BewohnerInnen eines Heimes
in regelmäßigen Abständen gewählt. Die
Amtszeit des Heimbeirats beträgt zwei Jahre,
in Einrichtungen der Behindertenhilfe vier Jahre.
Heimbeiräte
können nicht nur BewohnerInnen der
Einrichtung sein, sondern auch externe Personen aus
dem Kreis der Angehörigen und
sonstigen Vertrauenspersonen, Mitglieder von örtlichen Senioren-
und Behindertenorganisationen sowie von der Heimaufsicht vorgeschlagene
Personen.
Zur Unterstützung der Arbeit des Heimbeirats können Angehörigen-
oder Betreuerbeiräte gebildet werden. Es ist auch die
Bildung von gemischten Beiräten möglich. Diese Beiräte können
nebeneinander bestehen und sollen den Heimbeirat bei seiner Arbeit
beraten und unterstützen.
In Ausnahmefällen, in denen kein Heimbeirat gewählt werden
kann, kann ein Ersatzgremium oder eine HeimfürsprecherIn die
Arbeit des Heimbeirats übernehmen.
Die Gesamtzahl der Heimbeiratsmitglieder, die zu wählen sind, richtet sich nach der Größe der Einrichtung, d.h. nach der Anzahl der BewohnerInnen. Die genaue Staffelung der Anzahl der Heimbeiratsmitglieder ist in der Heimmitwirkungsverordnung geregelt.
Rezensionen zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Büchern, die sich mit dem Thema Heimbeirat und Heimgesetz beschäftigen und die bei socialnet rezensiert wurden. Bitte bestellen Sie bei Interesse das Buch über unsere Partnerbuchhandlung. Damit unterstützen Sie unsere Arbeit.
Magdalena Michl: Verbraucherschutz durch aufsichtsrechtliche Vertragskontrollen im Heim- und Pflegewohnrecht. HeimG und landesrechtliche Fortentwicklungen am Beispiel Hessens. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2015. 248 Seiten. ISBN 978-3-8487-2053-8. D: 65,00 EUR, A: 66,90 EUR, CH: 89,00 sFr. Rezension lesen Buch bestellen |
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